MEGALIFT Bremen GmbH
Unterstützung der zivilen Notfallvorsorge
MEGALIFT Bremen GmbH unterstützt durch seine freiwillige Mitarbeit die zivile Notfallvorsorge (ZN) im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland. Hierfür sind wir im Februar 2021 vom Präsidenten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), Andreas Marquardt, ausgezeichnet worden. Unsere Verkehrsleistungen im Schwerlastbereich sind somit als besonders leistungsstark für Zwecke der zivilen Notfallvorsorge eingestuft. Unser Betrieb trägt daher im Ereignisfall eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung.
Zu der Transportorganisation des Bundes, kurz TOB, gehören bundesweit über 600 Speditionen. Die TOB unterliegt dem Bundesamt für Güterverkehr. Die Organisation und Koordination der Transporte liegt dem Verkehrssicherstellungsgesetz zu Grunde und darf nur in Notfällen wie z.B. Verteidigungs- oder Bündnisfällen greifen.
Ziel der TOB ist es, für Zwecke der Verteidigung überregionale und grenzüberschreitende Gütertransporte zur Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte durchzuführen. Die TOB dient den in Artikel 80a Grundgesetz klar definierten Fällen.
Als mitwirkendes Unternehmen sind wir dazu verpflichtet, die lebenswichtige Logistik in Krisenfällen wie Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen, darunter auch terroristische Anschläge, oder in wirtschaftlichen Krisenlagen tatkräftig zu unterstützen und aufrecht zu erhalten.
Um die Erreichbarkeit auch im Falle einer Störung im Telekommunikationsnetz sicherstellen zu können, sind wir Inhaber einer Telekommunkationsbevorrechtigung gemäß §6 - Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG). Diese verpflichtet unseren Telekommunikationsanbieter dazu, uns im Schadensfall unverzüglich und vorrangig einen neuen Anschluss oder Übertragungsweg zur Verfügung zu stellen. Abgedeckt sind hierbei Schadenfälle wie Naturkatastrophen, Spannungsfälle sowie Verteidigungsfälle.